Anlieferbedingungen
Alle Angaben auf dem Lieferschein sind zwingend anzugeben:
Absender, Empfänger, Datum, Warenbezeichnung, Barcode (EAN-128), ZEG-Artikelnummer, ZEG-Bestellnummer, Anzahl Kartons und Stück pro Palette, Menge in Produktverpackungen, Anzahl der Paletten/Leergut, sowie bei Teillieferungen die bereits gelieferte Menge, noch ausstehende Liefermenge und Gesamtmenge. Gefahrgutklasse ist anzugeben, wenn vorhanden. Mischverpackungen sind mit allen Artikelnummern und Stückzahlen sichtbar zu beschriften.
Spediteure müssen sich zunächst im Wareneingangsbüro anmelden und bekommen anschließend ein Tor zugewiesen. Die Entladung wird durch ZEG-Personal durchgeführt, die Fahrer können nach Rücksprache anwesend sein. Das Tragen von Sicherheitsschuhen ist für alle Fahrer auf dem Betriebsgelände verpflichtend.
Ein Fotografier- und Filmverbot gilt innerhalb des Unternehmens und auf dem Betriebsgelände. Besucher/Frachtführer dürfen sich nicht ohne Anwesenheit eines ZEG-Mitarbeiters im Gebäude aufhalten.
Es ist eine entsprechende Verpackung zu wählen, um Transportschäden zu vermeiden. Zur Transportsicherung ist Papier/Pappe und/oder Verpackungsfolie aus PE sowie Bandstahl zu verwenden. Monoverpackungen sind nach Möglichkeit zu nutzen, um die Trennung/Verwertung zu erleichtern. Überdimensionierte Verpackungen sind zu vermeiden. Das Maximalgewicht der Palette darf 400 kg nicht überschreiten. Mischkartons sind von außen sichtlich zu kennzeichnen.
Äußerlich erkennbare Schäden sind auf der Empfangsbescheinigung festzuhalten und durch den Lieferanten/Spediteur gegenzuzeichnen. Je nach Schadensumfang kann die Übernahme verweigert werden. Alle Sendungen werden grundsätzlich unter dem Vorbehalt der nachträglichen Qualitäts- und Mengenkontrolle angenommen. Verdeckte Mängel werden dem Absender unverzüglich angezeigt.
Bei der Übernahme einer Sendung werden die Anzahl und die Art des Packstückes bestätigt. Der Inhalt, Wert oder das Gewicht werden nicht bestätigt.
Nichteinhaltung der Anlieferbedingungen kann zur Annahmeverweigerung und/oder zusätzlichen Kosten führen. Die auf der Bestellung angegebene postalische Anlieferadresse ist genau einzuhalten. Warenannahmezeiten sind nur nach vorheriger Avisierung möglich. Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten bedürfen einer vorherigen Absprache und Bestätigung in schriftlicher Form.
ZEG bevorzugt die Anlieferung auf neuen Europaletten oder Europaletten der Klasse A. Europaletten werden bei Anlieferung getauscht. Nicht getauschte Paletten seitens der ZEG werden bei der nächsten Lieferung getauscht. Rechnungen bezüglich nicht getauschter Paletten werden nicht beglichen. Können Tauschpaletten wegen Platzmangel durch den Spediteur nicht mitgenommen werden, ist der Spediteur verpflichtet die nachträgliche Abholung kurzfristig (unter Vorlage der Kopie des Frachtbriefs, auf welchem der„Nicht-Tausch“ bestätigt wurde) schriftlich mit der ZEG abzustimmen.
AUSNAHME EXPORT-WARE:
Anlieferung auf Einwegpaletten. Im Idealfall 1,10 m x 0,80 m für optimale Seecontainer Beladung. Es ist vom Spediteur sicherzustellen, dass die angelieferte Ware für die ZEG immer sofort als erstes entladen werden kann, damit beim Abladen der Ware keine Fremdware bewegt werden müssen. ZEG entlädt prinzipiell mit Elektro-Ameisen. Die Anlieferfahrzeuge müssen rampenfähig sein. Nicht rampenfähige Fahrzeuge wie Sprinter oder PKWs müssen vom Spediteur entladen werden. Eine Entladung des LKW von der Seite ist nicht möglich. Packstücke und Kartonagen Paletten müssen möglichst sortenrein gepackt werden. Lieferscheine müssen den richtigen Paletten zugeordnet sein. Es darf keinen Überstand bei Euro-Paletten (1,2mx0,8m) geben. Maximale Packhöhe inklusive Europalette ist 2m. Die Kennzeichnung der Kartonagen muss nach außen gerichtet sein. Werden Paletten gestapelt, kann dies als Mangel angesehen werden, was zur Annahmeverweigerung (s. 5.) führen kann. Wir bitten Sie, diese Anlieferbedingungen sorgfältig zu beachten und einzuhalten, um einen effizienten und sicheren Transport unserer Waren zu gewährleisten. Bei Fragen stehen Ihnen unser Einkäufer und Wareneingangsleiter gerne zur Verfügung.
Anlieferungsinformationen
Anlieferung über Tor Nord (Fahrräder, #10-#25): Bei Eintreffen der Ware hat sich der LKW-Fahrer unmittelbar im Leitstand (rechts von Tor 10) zu melden.
Anlieferung über Tor Süd (Teile, #0-#6): Bei Eintreffen der Ware hat sich der LKW-Fahrer unmittelbar im Wareneingangsbüro (links von Tor 5) mit der vergebenen Avisnummer zu melden. Die Entladung der Ware wird vom ZEG-Personal durchgeführt. Eine gemeinsame Entladung ist in Sonderfällen mit vorheriger Abstimmung möglich.
Jede Stückgutsendung ab 1 Palette muss bei der ZEG avisiert werden. Avisierungen erfolgen per Mail an avise@zeg.de. Gerne mit Terminvorschlag. ZEG stimmt dem Vorschlag zu oder vergibt einen anderen Termin, gleichzeitig erhält der Lieferant bzw. Spediteur eine Avisnummer für die spätere Entladung (s. 2.). Bei der Avisierung muss der Lieferschein (s. 1) übermittelt werden.
Anlieferzeiten: Mo-Fr 07:00 -11:00 Uhr
Termine für Container-Anlieferungen / Fahrrad-Anlieferungen können abweichen. Können Anliefertermine nicht eingehalten werden, muss die ZEG informiert werden. Zu späte Anlieferungen / verpasste Anliefertermine können eventuell nicht mehr entladen werden / werden möglichst am selben Tag zu einem späteren Zeitpunkt entladen.